Der BGH hat mit Urteil vom 23. September 2009 (Az. VIII ZR 344/08) entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum „Weißen“ der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst… Mehr zum Thema lesen Sie in der November-Ausgabe der DW










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