EnEV 2009 und Mieterhöhung: CO2-Einsparung contra Endenergieverbrauch nach Modernisierung

Die Regelungen zur Einsparung von Energie im Immobilienbereich sind voller Dynamik. Auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 folgte im vergangenen Herbst die EnEV 2009. Am 18. Juni 2010 wurde die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie trat am 8. Juli 2010 in Kraft. Ab 2020 sollen Neubauten fast keine Energie mehr für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen. Auch die Bedeutung des Energieausweises wird zunehmen. Jedoch stellt sich in Bezug auf die EnEV 2009 die wichtige Frage, wie der Mieter an den Kosten energetischer Maßnahmen beteiligt werden kann. Mehr zum Thema in der Juli-DW

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